Beitragsordnung

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.08.2019 wird diese Beitragsordnung gültig:

1. Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft beträgt € 30,00.

2. Ehrenmitgliedschaft
Beitragsfrei nach Beschluss durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung.

Der Mitgliederbeitrag wird zum 01.04. eines jeden Jahres bar oder durch Überweisung auf unser Vereinskonto vom Mitglied entrichtet oder über das SEPA-Einzugsverfahren von den Mitgliedern eingezogen.

Das Nichtzahlen des Mitgliederbeitrages bis zum 01.07 kann nach erfolgter Zahlungserinnerung und einfacher Mahnung den Vereinsausschluss zur Folge haben.